Erwägungsgrund 8 32019R0126
Soweit in dieser Verordnung auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Bezug genommen wird, ist damit sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit gemeint.
Soweit in dieser Verordnung auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Bezug genommen wird, ist damit sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit gemeint.