Erwägungsgrund 19 32019R0126
Die Bestimmungen über das Personal der EU-OSHA sollten mit dem Statut und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union (im Folgenden „Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten“), die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates festgelegt sind, im Einklang stehen.