Erwägungsgrund 11 32019R2176
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates wird der Leiter des Sekretariats des ESRB in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat von der EZB bestellt. Um das Profil des Leiters des Sekretariats des ESRB zu schärfen, sollte der Verwaltungsrat in einem offenen und transparenten Verfahren bewerten, ob die Kandidaten auf der Auswahlliste für die Stelle des Leiters des Sekretariats des ESRB über die erforderlichen Eigenschaften und Erfahrungen zur Verwaltung des Sekretariats des ESRB verfügen. Die EZB sollte in Erwägung ziehen, das Auswahlverfahren systematisch für externe Kandidaten zu öffnen. Der Verwaltungsrat sollte das Europäische Parlament und den Rat über das Bewertungsverfahren unterrichten. Ferner sollten die Aufgaben des Leiters des Sekretariats des ESRB genauer festgelegt werden.