Erwägungsgrund 8 32019R2176
Um die Sichtbarkeit des ESRB zu stärken, sollte sein Vorsitzender dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden oder — falls dieser nicht verfügbar ist und sofern angezeigt — dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Leiter des Sekretariats des ESRB Aufgaben, etwa im Zusammenhang mit der externen Vertretung des ESRB, übertragen können. Die übertragenen Aufgaben sollten sich nicht auf die Teilnahme an öffentlichen Anhörungen und an nicht öffentlichen Aussprachen im Europäischen Parlament erstrecken.