Erwägungsgrund 6 32019R2176
Der ESRB ist für die Makroaufsicht über das Finanzsystem in der Union zuständig und leistet einen Beitrag zur Abwendung bzw. Eindämmung von Systemrisiken in der Union insgesamt oder Teilen der Union, einschließlich der Ermittlung und Erörterung von Risiken für die Finanzstabilität ungeachtet ihres Ursprungs. Die monetären Rahmenbedingungen können Auswirkungen auf die Finanzstabilität haben und es fällt unter das Mandat des ESRB für die Makroaufsicht, diese Auswirkungen — unter uneingeschränkter Achtung der Unabhängigkeit der Zentralbanken — zu erörtern. Ferner ist der ESRB zuständig für die Überwachung und Bewertung von Risiken für die Finanzstabilität, die aus Entwicklungen erwachsen, die sich auf sektoraler Ebene oder auf der Ebene des gesamten Finanzsystems auswirken können, einschließlich Risiken und Schwachstellen aufgrund des technologischen Wandels oder aufgrund ökologischer oder gesellschaftlicher Faktoren. Auch sollte der ESRB Entwicklungen außerhalb des Bankensektors analysieren, einschließlich jene, die zur Vollendung der Kapitalmarktunion führen.