Erwägungsgrund 10 32019R0287
Vor Anwendung einer Schutzmaßnahme sollte eine Untersuchung durchgeführt werden, wobei die Kommission jedoch die Möglichkeit haben sollte, in einer kritischen Lage vorläufige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Vor Anwendung einer Schutzmaßnahme sollte eine Untersuchung durchgeführt werden, wobei die Kommission jedoch die Möglichkeit haben sollte, in einer kritischen Lage vorläufige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.