Erwägungsgrund 6 32019R0287
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über Einfuhrentwicklungen informieren, welche die Einführung von Schutzmaßnahmen erforderlich machen könnten.
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über Einfuhrentwicklungen informieren, welche die Einführung von Schutzmaßnahmen erforderlich machen könnten.