Art. 17 32019R0833
Karte des Fußabdrucks (bestehende Grundfischereigebiete)
Die Karte der bestehenden Grundfischereigebiete im Regelungsbereich in Abbildung 2 der CEM (siehe Nummer 2 des Anhangs dieser Verordnung) wird auf der westlichen Seite von der ausschließlichen Wirtschaftszone Kanadas und auf der östlichen Seite durch die Koordinaten in Tabelle 4 der CEM (siehe Nummer 1 des Anhangs dieser Verordnung) begrenzt.