Erwägungsgrund 9 32020R0493
Die Mitgliedstaaten können zwar ihre nationalen Systeme, die Informationen über echte und gefälschte Dokumente enthalten, beibehalten oder weiterentwickeln, sie sollten jedoch verpflichtet sein, der Agentur Informationen über die von ihnen ausgestellten echten Dokumente, einschließlich der Sicherheitsmerkmale dieser Dokumente, und über gefälschte Versionen dieser Dokumente, die ihnen vorliegen, zur Verfügung zu stellen. Die Agentur sollte diese Informationen ins FADO-System eingeben und die Einheitlichkeit und die Qualität der Informationen gewährleisten.