Erwägungsgrund 15 32020R0493
Diese Verordnung berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Anerkennung von Pässen, Reisedokumenten, Visa oder anderen Identitätsdokumenten.
Diese Verordnung berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Anerkennung von Pässen, Reisedokumenten, Visa oder anderen Identitätsdokumenten.