Erwägungsgrund 8 32020R0493
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung sollte im Einklang stehen mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates.