Erwägungsgrund 14 32020R0493
Es sollte sichergestellt werden, dass das FADO-System in der Übergangszeit uneingeschränkt weiterfunktioniert, bis die Übertragung tatsächlich erfolgt ist und die vorhandenen Informationen in das neue System übertragen worden sind. Die Inhaberschaft an den vorhandenen Daten sollte dann auf die Agentur übertragen werden.