Erwägungsgrund 1 32020R0558
Die Mitgliedstaaten sind von den Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs auf beispiellose Weise betroffen. Die gegenwärtige Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit behindert das Wachstum in den Mitgliedstaaten, was wiederum die gravierenden Liquiditätsengpässe verschärft, die auf den plötzlichen und erheblichen Anstieg des Bedarfs an öffentlichen Investitionen in die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten und andere Sektoren von deren Volkswirtschaften zurückzuführen sind. Dies führte zu einer Ausnahmesituation, die spezifische Maßnahmen erfordert.