Erwägungsgrund 2 32020R0558
Als Reaktion auf die Auswirkungen der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden die Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bereits durch die Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, um für eine größere Flexibilität bei der Durchführung der aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (im Folgenden zusammengenommen „Fonds“) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützten Programme zu sorgen. Um auf die gegenwärtige Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit wirksam zu reagieren, wurden der Interventionsbereich des EFRE erheblich ausgeweitet.