Erwägungsgrund 9 32020R0558
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und Verzögerungen bei der Durchführung zu vermeiden, falls Änderungen bei den Finanzinstrumenten notwendig sind, um wirksam auf die Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu reagieren, sollte für den verbleibenden Programmplanungszeitraum keine Überprüfung und Aktualisierung der Ex‐ante‐Bewertung und der Unternehmenspläne oder Vorlage gleichwertiger Dokumente erforderlich sein, die belegen sollen, dass die Unterstützung für den vorhergesehenen Zweck eingesetzt wurde. Die Möglichkeiten der Unterstützung für Betriebskapital durch Finanzinstrumente im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sollten ausgeweitet werden.