Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 im Hinblick auf spezifische Maßnahmen zur Einführung einer außerordentlichen Flexibilität beim Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch
Die Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 und (EU) Nr. 1303/2013 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 16 32020R0558
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