Erwägungsgrund 3 32020R0558
Allerdings verschärfen sich die negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaften und die Gesellschaft in der Union. Es ist daher notwendig, den Mitgliedstaaten zusätzliche außerordentliche Flexibilität zu gewähren, um ihnen in dieser beispiellosen Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit Reaktionsmöglichkeiten an die Hand zu geben; dazu sollen die Möglichkeiten ausgeweitet werden, alle nicht in Anspruch genommenen Mittel aus den Fonds zu nutzen.