Erwägungsgrund 10 32021R0558
Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Endnutzer ihre Risiken wirksam absichern können, um die Solidität ihrer Bilanzen zu wahren. Im Abschlussbericht des Hochrangigen Forums zur Kapitalmarktunion wurde festgestellt, dass sich ein zu konservativer Standardansatz für das Gegenparteiausfallrisiko („Standardised Approach for Counterparty Credit Risk“, im Folgenden „SA-CCR“) nachteilig auf die Verfügbarkeit und die Kosten der finanziellen Absicherung für die Endnutzer auswirken könnte. Die Kommission sollte in diesem Zusammenhang die Kalibrierung des SA-CCR bis zum 30. Juni 2021 unter gebührender Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankensektors und der Wirtschaft der EU, der gleichen Rahmenbedingungen auf internationaler Ebene sowie sämtlicher Entwicklungen bei internationalen Standards und in internationalen Foren überprüfen.