Erwägungsgrund 4 32021R0558
Es ist wichtig, die Kapazität der Institute zu stärken, damit sie im Anschluss an die COVID-19-Pandemie den notwendigen Fluss von Finanzierungsmitteln für die Realwirtschaft bereitstellen können, wobei gleichzeitig für angemessene aufsichtsrechtliche Sicherheitsvorkehrungen zur Wahrung der Finanzstabilität zu sorgen ist. Gezielte Änderungen an der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf den Verbriefungsrahmen würden zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen und die Kohärenz und Komplementarität dieses Rahmens mit den verschiedenen Maßnahmen verbessern, die auf Ebene der Union und der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der COVID-19-Krise ergriffen wurden.