Erwägungsgrund 12 32021R0558
Zur Sicherstellung einer harmonisierten Bestimmung des Risikopositionswerts synthetischer Zinsüberschüsse sollte die EBA mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards beauftragt werden. Diese technischen Regulierungsstandards sollten in Kraft sein, bevor die neue aufsichtsrechtliche Behandlung anwendbar wird. Den Instituten sollte ausreichend Zeit zur Anwendung der neuen aufsichtsrechtlichen Behandlung von synthetischen Zinsüberschüssen eingeräumt werden, damit der Markt für synthetische Verbriefungen nicht gestört wird.