Verordnung (EU) 2021/558 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 mit dem Ziel, die wirtschaftliche Erholung von der COVID-19-Krise durch Anpassungen am Verbriefungsrahmen zu unterstützen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 15 32021R0558
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