Erwägungsgrund 9 32021R0558
Für ausstehende vorrangige Positionen in synthetischen Verbriefungen, die die Voraussetzungen für die aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung, die vor dem Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung galten, erfüllten, sollte Bestandsschutz eingeführt werden.