Erwägungsgrund 11 32021R0558
Bei dem synthetischen Zinsüberschuss handelt es sich um ein üblicherweise bei der Verbriefung bestimmter Anlageklassen für Originatoren und Anleger verwendetes Verfahren zur Senkung der Kosten der Besicherung bzw. der Risikoexposition. Es sollte eine spezielle aufsichtsrechtliche Behandlung des synthetischen Zinsüberschusses festgelegt werden, damit der synthetische Zinsüberschuss nicht für Aufsichtsarbitrage genutzt werden kann. Eine Aufsichtsarbitrage liegt in diesem Zusammenhang dann vor, wenn ein Originator eine Bonitätsverbesserung der von Sicherungsgebern gehaltenen Verbriefungspositionen vornimmt, indem er bestimmte Beträge zur Deckung der Verluste der verbrieften Risikopositionen, die während der Laufzeit der Transaktion entstehen, vertraglich festlegt, und wenn solche Beträge, die die Gewinn- und Verlustrechnung des Originators in ähnlicher Weise belasten wie eine Garantie ohne Sicherheitsleistung, nicht risikogewichtet sind.