Erwägungsgrund 8 32021R0558
Die EBA empfiehlt in ihrem Bericht über ein STS-Rahmenwerk für synthetische Verbriefungen vom 6. Mai 2020, einen spezifischen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte (STS) Bilanzverbriefungen einzuführen. Angesichts des geringeren Agency- und Modellrisikos einer STS-Bilanzverbriefung im Vergleich zu anderen synthetischen Verbriefungen, sollte eine angemessene risikogerechte Kalibrierung der Eigenmittelanforderungen für STS-Bilanzverbriefungen eingeführt werden, wie es in diesem Bericht erörtert wird, wobei die gegenwärtige aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung vorrangiger Tranchen von KMU-Portfolios zu berücksichtigen ist. Die EBA sollte damit beauftragt werden, das Funktionieren des Marktes für STS-Bilanzverbriefungen zu überwachen. Stärkerer Rückgriff auf die STS-Bilanzverbriefung, der durch eine risikogerechtere Behandlung der vorrangigen Tranche solcher Verbriefungen gefördert wird, würde Eigenmittel freisetzen und könnte letztlich die Kreditvergabekapazitäten der Institute in einer aufsichtsrechtlich soliden Weise weiter erhöhen.