Erwägungsgrund 12 32022R0110
Auf ihrer 42. Jahrestagung im Jahr 2018 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/42/2018/1 über Bewirtschaftungsmaßnahmen für Europäischen Aal (Anguilla anguilla) im Mittelmeer (geografische GFCM-Untergebiete 1 bis 27) angenommen. Diese Maßnahmen umfassen Fang- oder Aufwandsbeschränkungen und eine jährliche Schonzeit von drei aufeinanderfolgenden Monaten, die von jedem Mitgliedstaat im Einklang mit den Erhaltungszielen der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates, seinem nationalen Bewirtschaftungsplan bzw. seinen nationalen Bewirtschaftungsplänen für Europäischen Aal und den jeweiligen zeitlichen Wanderungsmustern von Europäischem Aal in dem betreffenden Mitgliedstaat festgelegt werden muss. Bestanden vor Inkrafttreten dieser Empfehlung nationale Bewirtschaftungspläne, die zu einer Verringerung des Fischereiaufwands oder der Fänge um mindestens 30 % führen, sollten die bereits festgesetzten und durchgeführten Fang- oder Fischereiaufwandsbeschränkungen nicht überschritten werden. Die Schonzeit sollte für alle Meeresgewässer des Mittelmeers und für Brackgewässer wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer, nach Maßgabe der genannten Empfehlung gelten. Die Schonzeit ist operativ mit den Fangmöglichkeiten verbunden, da ohne sie die Fangmengen oder der Fischereiaufwand verringert werden müssten, um die Erholung des Bestands zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.