Erwägungsgrund 27 32022R0110
Für die Nutzung der in der vorliegenden Verordnung genannten Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union gilt die Verordnung (EU) Nr. 1343/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung bestimmter Vorschriften für die Fischerei im Übereinkommensgebiet der GFCM.