Erwägungsgrund 18 32022R0110
Auf ihrer 44. Jahrestagung im Jahr 2021 hat die GFCM die Empfehlung GFCM/44/2021/1 über die Festlegung einer Fischereiaufwandsregelung für wesentliche Fischereien auf Grundfischarten im Adriatischen Meer (geografische GCFM-Untergebiete 17 und 18) angenommen, mit der eine Höchstzahl an zulässigen Fangtagen, je nach Art des Schleppnetzes und Flottensegment, für bestimmte Grundfischbestände eingeführt wurde. Diese Maßnahmen sollten in Unionsrecht umgesetzt werden.