Verordnung (EU) 2022/110 des Rates vom 27. Januar 2022 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer für 2022
Bei der Nutzung der Fangmöglichkeiten sollte das geltende Unionsrecht uneingeschränkt befolgt werden —
Erwägungsgrund 30 32022R0110Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen