Erwägungsgrund 6 32022R0110
Der Mehrjahresplan für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen (im Folgenden „Plan“), wurde mit der Verordnung (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt und trat am 16. Juli 2019 in Kraft. Der Plan zielt darauf ab zu gewährleisten, dass bei der Nutzung der biologischen Meeresschätze die Populationen fischereilich genutzter Arten in einem Umfang wiederhergestellt und erhalten werden, der oberhalb des Niveaus liegt, das den MSY ermöglicht.