Erwägungsgrund 10 32022R2340
In Anbetracht der Tatsache, dass die Behörde keine tägliche Aufnahmemenge von Grüntee-Catechinen in Lebensmitteln bestimmen konnte, die für die menschliche Gesundheit unbedenklich ist, und angesichts der erheblichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen, die mit einer täglichen Aufnahme von 800 mg oder mehr (-)-Epigallocatechin-3-gallat verbunden sind, sollte der Zusatz zu Lebensmitteln oder die Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln von (-)-Epigallocatechin-3-gallat aus Grüntee-Extrakten in Mengen von 800 mg oder mehr pro tägliche Portion Lebensmittel verboten werden. Grüntee-Extrakte mit (-)-Epigallocatechin-3-gallat sollten daher in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen werden, und ihr Zusatz zu Lebensmitteln oder ihre Verwendung bei der Herstellung von Lebensmitteln sollte nur unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen werden.