Erwägungsgrund 4 32022R2340
Die Kommission ersuchte daher die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 um eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Bewertung der Sicherheit von Grüntee-Catechinen aus allen Lebensmittelquellen.