Erwägungsgrund 15 32022R2340
Die Behörde stellte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 außerdem fest, dass die Verabreichung von Grüntee-Extrakten unter Fastenbedingungen und als Bolus zu einer signifikanten Zunahme der Fläche unter der Plasmakonzentrations-Zeit-Kurve von (-)-Epigallocatechin-3-gallat im Vergleich zur Verabreichung über die Nahrung und in Teildosen führt und dass Fasten die Toxizität von Grüntee-Catechinen bei Versuchstieren nachweislich erhöht. Daher müssen die Verbraucher vor dem Konsum von Zubereitungen aus Grüntee-Extrakt in Lebensmitteln auf nüchternen Magen gewarnt werden.