Erwägungsgrund 14 32022R2340
Die Behörde empfahl in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018, auf den Etiketten von Grüntee-Erzeugnissen, insbesondere von Nahrungsergänzungsmitteln, den Gehalt an (-)-Epigallocatechin-3-gallat anzugeben. Es ist wichtig, wirksam und überprüfbar sicherzustellen, dass die Verbraucher nicht Mengen von (-)-Epigallocatechin-3-gallat aus Grüntee-Extrakten ausgesetzt werden können, die von der Behörde für die menschliche Gesundheit als schädlich erachtet werden. Daher müssen entsprechende Vorschriften festgelegt werden, in denen vorgesehen ist, dass der Gehalt an (-)-Epigallocatechin-3-gallat je Portion des Lebensmittels in der Kennzeichnung anzugeben ist.