Erwägungsgrund 18 32022R2340
Es sollte eine angemessene Frist vorgesehen werden, damit sich die Lebensmittelunternehmer auf die neuen, in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen einstellen können. Angesichts der Sicherheitsbedenken sollte dieser Zeitraum nur Erzeugnisse betreffen, die bereits vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.