Erwägungsgrund 3 32022R2340
Der Antrag Norwegens, Schwedens und Dänemarks erfüllte die in den Artikeln 3 und 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 307/2012 der Kommission festgelegten Bedingungen und Anforderungen. Die verfügbaren Informationen, auf die sich der Antrag stützte, umfassten ein wissenschaftliches Gutachten des nationalen Lebensmittelinstituts der Technischen Universität Dänemarks zu Grüntee-Extrakten und eine vom Norwegischen Institut für öffentliche Gesundheit durchgeführte Sicherheitsbewertung zum Gehalt an (-)-Epigallocatechin-3-gallat in Grüntee-Extrakten, die in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.