Erwägungsgrund 17 32022R2340
Diese Verordnung sollte die Verwendung von (-)-Epigallocatechin-3-gallat als hochreiner Extrakt aus den Blättern von grünem Tee (Camellia sinensis (L.) Kuntze) mit einem Gehalt von mindestens 90 % (-)-Epigallocatechin-3-gallat in angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln nicht berühren. Dieser Stoff ist sicher und für die Verwendung als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates zugelassen und unterliegt den in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission festgelegten Verwendungsbedingungen und Spezifikationen.