Erwägungsgrund 16 32022R2340
Die Behörde stellte in ihrer Stellungnahme vom 14. März 2018 ferner fest, dass sich keine der Interventionsstudien auf schwangere und stillende Frauen, gestillte Kinder und Kinder unter 18 Jahren bezog und somit weiterhin die Möglichkeit gesundheitsschädlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Grüntee-Catechinen durch diese gefährdeten Verbrauchergruppen besteht. Daher sollte für diese gefährdeten Verbrauchergruppen ein Warnhinweis bezüglich der Verwendung von Lebensmitteln, die Grüntee-Extrakte enthalten, aufgenommen werden.