Erwägungsgrund 13 32022R2340
Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates muss die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in Portionen des Erzeugnisses und einen Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten, enthalten. Da verschiedene Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, die Grüntee-Extrakte enthalten, über einen Tag verzehrt werden können, besteht die Gefahr, dass die Aufnahme durch den Verbraucher die Tageshöchstdosis an (-)-Epigallocatechin-3-gallat überschreitet. Daher müssen angemessene Kennzeichnungsvorschriften für alle Lebensmittel festgelegt werden, die Grüntee-Extrakte mit (-)-Epigallocatechin-3-gallat enthalten.