Erwägungsgrund 11 32022R0838
Durch die Sicherung, Analyse und Speicherung von Beweismitteln im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten und, sofern dies erforderlich und angemessen ist, durch die Ermöglichung deren Austauschs, im Einklang mit dem anwendbaren Unionsrecht über den Datenschutz, kann Eurojust die Fallbearbeitung bei nationalen und internationalen Ermittlungen unterstützen und den zuständigen nationalen Behörden und internationalen Justizbehörden zusätzliche Unterstützung leisten. Solche Analysen könnten insbesondere wertvoll sein, um die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu überprüfen oder um relevante Zusammenhänge herzustellen. Diese Verordnung verpflichtet die nationalen Behörden jedoch nicht dazu, Beweismaterial mit Eurojust zu teilen.