Erwägungsgrund 5 32022R0838
Staatsanwaltschaften mehrerer Mitgliedstaaten und der Ukraine haben Ermittlungen zu den Ereignissen in der Ukraine aufgenommen, erforderlichenfalls auch mit der Unterstützung von Eurojust. Am 27. Juni 2016 hat Eurojust eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der Ukraine geschlossen. Im Einklang mit dieser Vereinbarung hat die Ukraine einen Verbindungsstaatsanwalt zu Eurojust entsandt, um die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Ukraine zu erleichtern.