Erwägungsgrund 6 32022R0838
Gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 17. Juli 1998 ist der IStGH befugt, seine Gerichtsbarkeit über Personen auszuüben, die für die darin genannten schwersten Verbrechen von internationalem Belang verantwortlich sind. Die Gerichtsbarkeit des IStGH ergänzt die nationalen Strafgerichtsbarkeiten. Die Anklagebehörde des IStGH hat mitgeteilt, dass sie eine Untersuchung zur Lage in der Ukraine eingeleitet hat.