Erwägungsgrund 8 32022R0838
Um zu gewährleisten, dass Beweismittel und bewährte Verfahren im Zusammenhang mit der Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten mit zuständigen nationalen Behörden und internationalen Justizbehörden geteilt werden, sollte Eurojust ihre Zusammenarbeit mit Strafgerichten, Gerichten und zu diesem Zweck eingerichteten Mechanismen verstärken, um gegen Verstöße gegen das Völkerrecht vorzugehen. Daher sollte Eurojust eine enge Zusammenarbeit mit dem IStGH und allen anderen Gerichten oder Mechanismen einrichten, die auf die Bekämpfung von gegen den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit gerichtete Straftaten abzielen. Dementsprechend sollte Eurojust Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit des IStGH oder von besonderen Strafgerichten, Gerichten oder Mechanismen in Bezug auf Beweismittel im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten erleichtern.