Verordnung (EU) 2022/838 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der Sicherung, Analyse und Speicherung von Beweismitteln durch Eurojust im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten
Angesichts der sehr ernsten Lage sollte die Union dringend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in der Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden.
Erwägungsgrund 4 32022R0838Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen