Erwägungsgrund 16 32022R0838
Wegen der Dringlichkeit ein automatisiertes Datenverwaltungs- und -speicherungssystem bei Eurojust einzurichten, um Beweismitteln im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten im Hinblick auf die Gewährleistung der Verfolgung von solchen in der Ukraine begangenen Verbrechen zu erfassen, wird es als angemessen erachtet, sich auf die Ausnahme von der Achtwochenfrist, die in Artikel 4 des dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft beigefügten Protokolls Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union vorgesehen ist, zu berufen.