Verordnung (EU) 2022/838 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 hinsichtlich der Sicherung, Analyse und Speicherung von Beweismitteln durch Eurojust im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten
Am 24. Februar 2022 begann die Russische Föderation einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass im Zusammenhang mit den derzeitigen Kampfhandlungen in der Ukraine Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verübt werden.
Erwägungsgrund 3 32022R0838Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen