Erwägungsgrund 17 32023R2053
ICCAT-Empfehlungen, die die Fischerei auf Roten Thun regeln, d. h. Vorgänge im Zusammenhang mit dem Fang, dem Umsetzen, dem Transport, dem Einsetzen in Netzkäfige, der Aufzucht, der Entnahme und der Übertragung, unterliegen einer starken Dynamik. Es werden fortlaufend neue Technologien für die Kontrolle und Bewirtschaftung der Fischerei entwickelt, wie beispielsweise. Stereokameras und alternative Techniken die von den Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden müssen. Daneben müssen erforderlichenfalls operative Verfahren entwickelt werden, um den Mitgliedstaaten bei der Einhaltung der ICCAT-Vorschriften, die mit dieser Verordnung in Unionsrecht umgesetzt werden, zu helfen. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich ausführlicher Vorschriften für die Übertragung von lebendem Rotem Thun sowie Umsetzungsvorgänge und Einsetzvorgänge in Netzkäfige übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.