Erwägungsgrund 14 32023R2053
Bei der Jahrestagung 2018 erkannten die Vertragsparteien der Konvention an, dass die Kontrollen von bestimmten Tätigkeiten in der Fischerei auf Roten Thun verstärkt werden müssen. Zu diesem Zweck wurde auf dieser Jahrestagung vereinbart, dass für Thunfischfarmen zuständige Vertragsparteien der Konvention die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Einsetzvorgängen in Netzkäfige gewährleisten und Stichprobenkontrollen auf der Grundlage einer Risikoanalyse durchführen sollten.