Erwägungsgrund 19 32023R2053
Da mit dieser Verordnung ein neuer, umfassender Bewirtschaftungsplan für Roten Thun erstellt wird, sollten die Roten Thun betreffenden Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2017/2107 und (EU) 2019/833 des Europäischen Parlaments und des Rates gestrichen werden. In Bezug auf Artikel 43 der Verordnung (EU) 2017/2107 wurde der Schwertfisch aus dem Mittelmeer betreffende Teil in die Verordnung (EU) 2019/1154 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgenommen. Einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1936/2001 des Rates sollten ebenfalls gestrichen werden. Die Verordnungen (EU) 2017/2107, (EG) Nr. 1936/2001 und (EU) 2019/833 sollten daher entsprechend geändert werden.