Verordnung (EU) 2023/2391 der Kommission vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 717/2014, (EU) Nr. 1407/2013, (EU) Nr. 1408/2013 und (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich De-minimis-Beihilfen für die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 hinsichtlich des Gesamtbetrags der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen, ihrer Geltungsdauer und anderer Aspekte (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 10 des Protokolls sieht jedoch vor, dass in Bezug auf bestimmte Maßnahmen, die den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen Nordirland und der Union beeinträchtigen, für das Vereinigte Königreich bestimmte in Anhang 5 des Protokolls aufgeführte Bestimmungen des Unionsrechts, die auch die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 umfassen, gelten.
Erwägungsgrund 13 32023R2391Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen