Erwägungsgrund 6 32023R2391
Die Verordnungen (EU) Nr. 717/2014 und (EU) Nr. 1407/2013 sollten daher geändert werden, damit Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätig sind, De-minimis-Beihilfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erhalten können. Um die Kohärenz zwischen den De-minimis-Verordnungen zu gewährleisten, sollte die Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission in Bezug auf die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen auch denselben Ansatz verfolgen. Im Zuge dieser Anpassung sollte auch die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 geändert werden.